Der Europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht 3. Auf dem Weg zu einer europäischen GmbH? Nachdem am 25. Juni 2008 ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Gründung einer SPE oder einer Europäischen Privatgesellschaft mit einem Grundkapital von 1 Euro (vereinfachte Form der SE), einer von rechtlichen und praktischen Zwängen in Verbindung mit den 28 unterschiedlichen Rechtssystemen der Union befreiten europäischen GmbH, vorgelegt wurde, wurde in der Anlage zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtssetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick" [KOM(2013) 685 vom 2. Oktober 2013] die Rücknahme des Statutenvorschlags der SPE angekündigt. Diese Rücknahme ist höchst bedauerlich und zeugt vom Zurückweichen einer der interessantesten gesellschaftsrechtlichen Regelungen; die SE erfreut sich tatsächlich nur eines relativ geringen Erfolgs (etwa 2500 SE in der gesamten EU, davon scheinbar mehr als zwei Drittel in Deutschland), was insbesondere ihren ausgesprochen hohen Kapitalanforderungen (120.000 Euro) geschuldet ist, währenddessen eine SPE zweifellos ein wahrhaft europäisches Vehikel geschaffen hätte, das den Zuspruch der Händler und Unternehmer der Europäischen Union hätte finden können. Derzeit empfiehlt die Kommission in einem bescheideneren Rahmen auf dem Wege einer Richtlinie die Schaffung einer neuen Einpersonen-GmbH, die Societas Unius Personae oder SUP. 168